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Foto: Nadine Albach

Ihre Rechte

In Deutschland dürfen Vermieter Menschen beim Zugang zu einer Wohnung nicht aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder der sexuellen Identität benachteiligen. Das steht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz von 2006. Leider geschieht es trotzdem immer wieder, dass Vermieter – bewusst oder unbewusst – Bewerber für ihre Wohnung ungleich behandeln.

Daher sollten Sie zur Wohnungsbesichtigung eine Person mitnehmen, die Ihre Sprache spricht und Sie unterstützen kann. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie zum Beispiel wegen des nicht deutschen Passes, Kommunikationsproblemen oder Ihrer Religion diskriminiert wurden, dann gibt es mehrere Möglichkeiten: Gehen Sie noch einmal auf den Vermieter zu und fragen ihn freundlich nach dem Grund, warum Sie abgelehnt wurden. Bei dem Gespräch oder dem Telefonat sollte jemand dabei sein. Bestätigt sich Ihr Verdacht, dann können Sie den Vermieter vorsichtig darauf hinweisen, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist. Vielleicht erreichen Sie so ein Umdenken bei ihm. Einen Versuch ist es zumindest wert.

Wenn Sie sich stark diskriminiert fühlen und Anhaltspunkte dafür haben, dann können Sie sich an das Antidiskriminierungsprojekt des Planerladen e.V. wenden. Hier erhalten Sie professionelle Beratung und Unterstützung.

 

Kontakt

Planerladen e.V. – Antidiskriminierungsprojekt

Schützenstr. 42, 44147 Dortmund
Tel. 0231-8820700
Mo-Fr: 9-17.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung