Was passiert, wenn ich mein Kind nicht in die Schule schicke?
3. April 2020
Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen oder wenn Kinder den Schulbesuch verweigern, können die Behörden Ordnungsstrafen (Bußgelder) verhängen. In Nordrhein-Westfalen wird von den Schulbehörden geprüft, ob die Eltern sich bemüht haben, den Schulbesuch ihrer Kinder zu veranlassen. Wenn sie dies glaubhaft machen können, kann auf ein Bußgeld verzichtet werden. Ein Bußgeldverfahren gegen Schüler selbst kann erst dann durchgeführt werden, wenn der Schüler strafmündig ist.