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Foto: Nadine Albach

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Wohnung besichtigen

Seien Sie pünktlich zum vereinbarten Termin da und nehmen Sie am besten noch eine weitere Person mit.

Es ist wichtig, auf Mängel zu achten und diese auch zu notieren. Hier gilt: Vier Augen sehen mehr als zwei! Häufige Mängel sind Beschädigung von Böden, Löcher in Wänden, undichte Fenster oder Schimmel. Sprechen Sie den Vermieter ruhig darauf an, ob diese Mängel noch behoben werden.

Wenn Ihnen die Wohnung gefällt: Fragen Sie den Vermieter, welche Unterlagen er noch von Ihnen benötigt. Bitten Sie ihn, die Bescheinigung über ein Mietangebot auszufüllen.

 

Übernahme von Renovierungskosten

Wenn Sie eine nicht renovierte Wohnung anmieten, können Sie von Ihrem Leistungsträger Geld für die Renovierung bekommen. Eine Prüfung im Einzelfall ist nötig. Wichtig ist, dass der Vermieter schriftlich (zum Beispiel im Formular 2 oder im Mietvertrag) bescheinigt, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und er keine Kosten für die Anfangsrenovierung übernimmt. Jobcenter-Kunden können die Übernahme von Renovierungskosten im Formular 3 (Antrag (Teil 2) auf Zusicherung der Kosten für die neue Unterkunft) unter „sonstige Kosten“ beantragen. Eine Wohnung ist renovierungsbedürftig, wenn der Bodenbelag fehlt oder die Wände neu tapeziert und gestrichen werden müssen.