Neuregelung für Zugang zu Integrationskursen

12. avril 2017

Um die Wartezeiten zu verkürzen, wird der Zugang zu Integrationskursen für einige Zugewanderte ab Ende April neu geregelt.

Dies betrifft Zugewanderte, denen eine Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses von der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter ausgestellt wurde: Für sie soll es eine zentrale Anlaufstelle im Dietrich-Keuning-Haus geben.

Wenn sie von der Ausländerbehörde bzw. dem Jobcenter den Berechtigungsschein für den Integrationskurs erhalten, wird ihnen gleichzeitig eine Einladung zum Einstufungstest im Dietrich-Keuning-Haus mitgegeben. Start des Projekts ist voraussichtlich der 24. April.

Im Dietrich-Keuning-Haus wird dann zunächst ein Einstufungstest zu den Sprachkenntnissen durchgeführt. Die Ergebnisse sollen noch am gleichen Tag mitgeteilt werden. Sozusagen im Raum daneben sollen dann MitarbeiterInnen des BAMF anhand der Einstufung nach passenden Kursanbietern suchen. Dem Zugewanderten bzw. der Zugewanderten wird anschließend eine Empfehlung für einen Träger mitgegeben. Diese ist verbunden mit einer Reservierung für (voraussichtlich) drei Tage, in denen die Person sich verbindlich anmelden kann.